Jeden Schadenfall müssen Sie unverzüglich der Versicherung melden, am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Grundsätzlich darf jeder Versicherer den Schaden erst begutachten bevor er geeignete Maßnahmen veranlasst. Ist der Versicherer mit sofortigen Aufräumarbeiten einverstanden, sollten Sie den Schaden zuvor ausführlich dokumentieren, z.B. durch Foto oder Film, durch Anfertigen einer Skizze, durch Schreiben eines Berichts oder ähnlichem. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände zum Nachweis vorerst auf. Je detaillierter Sie den Schadenumfang dokumentieren, desto weniger Nachfragen gibt es bei der Schadenabrechnung mit dem Versicherer.